Bundesweit gleich ist das Ziel der Gefahrenabwehr
Die Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit bilden die gemeinsame Grundlage. Die Behörde muss beurteilen, ob von der heilkundlichen Tätigkeit eine Gefahr für die Bevölkerung oder die aufsuchenden Patientinnen und Patienten zu erwarten ist.
Für die sektorale Erlaubnis Psychotherapie stehen insbesondere diagnostische Fähigkeiten, Psychopathologie, Differentialdiagnostik, Notfälle, rechtliche Grenzen und die sichere Abgrenzung zu ärztlich oder approbiert psychotherapeutisch zu behandelnden Krankheitsbildern im Mittelpunkt.
Nicht bundesweit festgelegt ist eine starre Reihenfolge von Eröffnungsfrage, Fallvorstellung und Abschluss. Eine Lernstruktur darf daher nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen Gesprächsablauf verwechselt werden.
Berlin und Hamburg: ähnlich lang, organisatorisch verschieden
Hamburg beschreibt im amtlichen Merkblatt vom März 2026 ausdrücklich ein Einzelgespräch. Berlin-Lichtenberg veröffentlicht dagegen zusätzlich die Möglichkeit einer Zweiergruppe.
Auch Berlin wird nicht ausschließlich von Lichtenberg bearbeitet: Je nach Wohnbezirk ist Lichtenberg oder Tempelhof-Schöneberg zuständig. Prüfen Sie daher die Seite des für Sie zuständigen Berliner Heilpraktikerbereichs.
- Berlin-Lichtenberg: ungefähr 45 Minuten; Einzelprüfung oder Gruppe mit zwei Antragstellenden. Die Behörde nennt praktische Fähigkeiten, einfache Untersuchungsmethoden, differentialdiagnostische Erwägungen und heilkundliche Überlegungen.
- Hamburg: Einzelgespräch von höchstens 45 Minuten. Es wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt; eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker ist beteiligt.
München und Düsseldorf: Was die Behörden tatsächlich veröffentlichen
Erfahrungsberichte können beim Üben helfen, belegen aber keine dauerhaft feste Prüfungskultur eines Gesundheitsamtes. Verlässlich sind nur aktuelle Angaben der Behörde; alles Weitere sollte als persönliche Erfahrung gekennzeichnet bleiben.
- München: Die mündlichen Termine beginnen frühestens drei Wochen nach dem schriftlichen Teil und werden einzeln terminiert. Die öffentlich geprüfte Serviceseite nennt keine verlässliche Dauer und keine feste Zusammensetzung; entsprechende Angaben wurden nicht ergänzt.
- Düsseldorf: ungefähr 45 Minuten. Anwesend sind laut Gesundheitsamt eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt, eine Psychologische Psychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut, mindestens eine Person mit Heilpraktikererlaubnis als Beisitz sowie eine protokollführende Person.
Niedersachsen und Sachsen bündeln die Durchführung
Damit ist auch die Aussage korrigiert, in Sachsen prüfe stets das Gesundheitsamt der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises. Die Erlaubnisbehörde und die zentral durchführende Prüfungsstelle sind nicht dasselbe.
- Niedersachsen: Die eingeschränkte Überprüfung wird beim Gutachterausschuss des Landesamtes durchgeführt. Der mündlich-praktische Teil dauert je antragstellender Person höchstens 45 Minuten.
- Sachsen: Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz führt die Kenntnisüberprüfung zentral für den gesamten Freistaat durch. Für die sektorale Erlaubnis dauert der mündliche Teil höchstens 45 Minuten und kann in Gruppen mit bis zu vier Personen stattfinden.
- Sachsen: Fragen werden frei beantwortet; auch ein praktischer Aufgabenkomplex kann Gegenstand der Überprüfung sein.
Eine sichere Antwortstruktur – nicht als angeblicher Amtsablauf, sondern als Training
Diese Reihenfolge ist ein Lern- und Antwortgerüst. Sie behauptet nicht, dass jedes Gesundheitsamt seine Prüfung in genau diesen sechs Schritten führt. Ihr Nutzen liegt darin, dass sicherheitsrelevante Punkte auch unter Rückfragen nicht verloren gehen.
- Auftrag und vorliegende Fallinformationen kurz ordnen.
- Akute Eigen- oder Fremdgefährdung und andere Notfälle zuerst prüfen.
- Psychopathologischen Befund und Leitsymptome strukturiert benennen.
- Psychiatrische, somatische und substanzbedingte Differentialdiagnosen abgrenzen.
- Rechtliche Grenzen und notwendige ärztliche oder psychiatrische Abklärung nennen.
- Das weitere Vorgehen einschließlich Kommunikation und Dokumentation begründen.
So bereiten Sie sich amtsspezifisch vor, ohne Prüfungsmythen zu lernen
- Aktuelle Behördenhinweise zu Dauer, Einzel- oder Gruppenform und Kommission sichern.
- Nur datierte Erfahrungsberichte nutzen und klar von amtlichen Vorgaben trennen.
- Fallantworten laut und unter wechselnden Rückfragen trainieren.
- Notfälle, Suizidalität, somatische Ursachen und Kompetenzgrenzen priorisieren.
- Kurz vor dem Termin prüfen, ob die Behörde Ablauf oder Zuständigkeit geändert hat.
Amtliche Quellen und Aktualität
Die Angaben wurden am 27. August 2026 geprüft. Verbindlich bleiben immer die aktuellen Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.
- Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärternBundesweite Grundlage für die Gefahrenabwehr und die inhaltliche Ausrichtung der Kenntnisüberprüfung.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der HeilkundeBundesrechtliche Grundlage der Überprüfung.
- Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt: Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu 28 Aufgaben, 60 Minuten, Bestehensgrenze und mündlicher Überprüfung.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde: Hinweise zur Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – PsychotherapieAmtliches Merkblatt, Stand März 2026, zu Ablauf, Dauer, Bestehensgrenze und Prüfungsinhalten.
- Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat: Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu Gebühren, Anmeldefristen, Wiederholung und erneuter Antragstellung.
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt: Heilpraktikererlaubnis – eingeschränkt auf den Bereich PsychotherapieAmtliche Angaben zu Voraussetzungen, Unterlagen, Prüfungsdauer, Kommission und Gebühren.
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem HeilpraktikergesetzLandesrechtliche Hinweise zum Gutachterausschuss sowie zur schriftlichen und mündlich-praktischen Überprüfung Psychotherapie.
- REVOSax – Landesrecht Sachsen: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Durchführung des HeilpraktikerrechtsAmtliche Vorgaben zur zentralen Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Görlitz, zur Dauer, möglichen Gruppenform und zum Prüfungsinhalt.