Hohe Durchfallzahlen – und warum eine einzelne bundesweite Quote unseriös wäre
Für die HPP-Überprüfung existiert keine zentral veröffentlichte, bundesweit einheitliche Nichtbestehensquote. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte empirische Gutachten bezeichnet die behördliche Datenerfassung als lückenhaft und wenig standardisiert. Ergebnisse einzelner Gesundheitsämter, Termine und Jahrgänge lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragen.
Das Gutachten konnte für seinen Untersuchungszeitraum insbesondere nicht auf vollständige Zahlen zu nicht bestandenen und trotz Anmeldung nicht angetretenen Personen zugreifen. Regional gemeldete Ergebnisse lassen sich daher nicht zu einer seriösen Bundesquote zusammenrechnen. Entscheidend ist: Ein Fehlversuch hat unabhängig von der exakten Quote konkrete finanzielle und zeitliche Folgen.
Die direkten Gebühren unterscheiden sich erheblich nach Prüfungsort
Schon die amtlichen Gebührenbeispiele zeigen, warum pauschale Aussagen nicht genügen. Berlin-Lichtenberg nennt eine Gesamtgebühr von 400 Euro. München weist nach einem nicht bestandenen schriftlichen Teil derzeit eine Zahlungsaufforderung von etwa 600 Euro aus. Der Landkreis Ansbach nennt für Überprüfung und Erlaubniserteilung derzeit insgesamt ungefähr 900 bis 950 Euro.
Bei einer erneuten Anmeldung können Verfahrens- und Prüfungsgebühren erneut anfallen. Hinzu kommen je nach persönlicher Situation neue Unterlagen, Anfahrt, Übernachtung, zusätzliche Vorbereitung oder Verdienstausfall am Prüfungstag. Welche Positionen tatsächlich berechnet werden, entscheidet die zuständige Behörde.
- Berlin-Lichtenberg: amtlich ausgewiesene Gesamtgebühr 400 Euro.
- München: nach Nichtbestehen des schriftlichen Teils derzeit etwa 600 Euro.
- Landkreis Ansbach: regional derzeit etwa 900 bis 950 Euro für Überprüfung und Erlaubniserteilung.
- Eine Wiederholung ist ein neues Verfahren – nicht automatisch eine kostenlose zweite Chance.
Auch nach einem mündlichen Fehlversuch kann der schriftliche Teil erneut fällig werden
München und Berlin-Lichtenberg weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Überprüfung als Einheit bestanden werden muss. Wird der schriftliche oder der mündliche Teil nicht bestanden, müssen bei einer erneuten Teilnahme grundsätzlich beide Teile wiederholt werden.
Das bedeutet: Wer erst im mündlichen Teil scheitert, verliert nicht nur den mündlichen Termin. Auch die schriftliche Vorbereitung, die Anmeldung und die 60-Minuten-Prüfung können erneut erforderlich werden. Genau deshalb muss eine Vorbereitung beide Prüfungsteile von Anfang an miteinander verbinden.
Der nächste Prüfungstermin ist nicht automatisch Ihr nächster Prüfungsplatz
Die regulären schriftlichen Termine liegen im März und Oktober. Daraus wird häufig geschlossen, dass ein neuer Versuch einfach fünf bis sieben Monate später möglich sei. Das ist lediglich der Abstand im Kalender – keine Platzgarantie.
Berlin-Lichtenberg nennt am 26. August 2026 für die auf Psychotherapie beschränkte Überprüfung erst den 13. Oktober 2027 als nächsten freien Termin. Düsseldorf begrenzt wegen hoher Anmeldezahlen die Zulassung auf 120 Personen. Anmeldungen oberhalb dieser Grenze werden laut Gesundheitsamt nicht zwangsläufig für den folgenden Durchlauf vorgemerkt; nach einer Ablehnung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Auch andere Ämter arbeiten mit Teilnehmergrenzen und festen Anmeldefristen. Im Landkreis Ansbach ist zwar beabsichtigt, jedem Kandidaten innerhalb eines Jahres eine Überprüfung zu ermöglichen – schon diese Formulierung zeigt aber, dass der nächste Halbjahrestermin nicht zugesichert ist.
Ein späterer Prüfungsplatz kann auch den beruflichen Start verschieben
Für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ist die entsprechende Erlaubnis erforderlich. Wer die eigene Praxis oder eine heilkundliche Tätigkeit unmittelbar nach der Prüfung beginnen wollte, kann diesen Start nach einem Fehlversuch deshalb nicht einfach wie geplant umsetzen.
Der wirtschaftliche Effekt ist individuell und darf nicht als garantierter Verdienst dargestellt werden. Er lässt sich aber transparent planen: Wartewochen × geplante Sitzungen pro Woche × erwarteter Bruttoumsatz pro Sitzung. Ein rein rechnerisches Beispiel mit 26 Wochen, vier Sitzungen pro Woche und 70 Euro ergibt 7.280 Euro noch nicht erzielten Bruttoumsatz. Davon wären Betriebskosten und Steuern abzuziehen; bei anderem Tätigkeitsumfang verändert sich der Betrag entsprechend.
Nicht jede Kandidatin und jeder Kandidat hätte sofort eine ausgelastete Praxis. Deshalb ist dieses Beispiel keine Einkommensprognose. Es macht lediglich sichtbar, dass ein um Monate verschobener Berufseinstieg wirtschaftlich mehr bedeuten kann als die erneute Prüfungsgebühr.
Die Antwort ist nicht mehr Fragen sammeln, sondern Prüfungsfähigkeit aufbauen
Ein großer Fragenkatalog allein schützt nicht vor Lesefehlern, Zeitdruck, unsicherer Gefahreneinschätzung oder einer ungeordneten mündlichen Antwort. Vorbereitung muss deshalb Fachwissen, vollständige schriftliche Simulationen, Fehleranalyse und laut gesprochenes Falltraining verbinden.
Genau darauf ist der HPP Prüfungstrainer aufgebaut: historische Originalfragen werden erklärt und nicht nur bewertet; falsche Antworten werden gezielt wiederholt; die schriftliche Prüfung wird mit 28 Aufgaben in 60 Minuten simuliert; 100 mündliche Prüfungsprotokolle trainieren die strukturierte Fallbearbeitung.
Die 18-monatige Bestehensgarantie verspricht kein Prüfungsergebnis und keinen Prüfungsplatz. Sie schützt den Lernzugang: Sollte ein Versuch nicht gelingen, lernen Sie innerhalb der Laufzeit mit Ihrem bisherigen Fortschritt weiter, ohne den vollständigen Zugang erneut kaufen zu müssen.
So erstellen Sie vor der Prüfung Ihre persönliche Risikorechnung
Diese Rechnung soll keine Angst erzeugen. Sie hilft, die Vorbereitung als wirtschaftlich relevante Investition zu behandeln – und rechtzeitig zu prüfen, ob Wissen, Zeitmanagement und mündliche Sicherheit wirklich stabil sind.
- Aktuelle Gebühren und Wiederholungsregeln beim eigenen Gesundheitsamt schriftlich prüfen.
- Nächsten tatsächlich freien Termin erfragen – nicht nur den allgemeinen März- oder Oktobertermin notieren.
- Neue Unterlagen, Anfahrt, Übernachtung und zusätzliche Vorbereitung realistisch ergänzen.
- Bei geplanter Selbstständigkeit die mögliche Verschiebung des Praxisstarts separat berechnen.
- Vor der Anmeldung mehrere schriftliche Simulationen bestehen und mündliche Fälle vollständig aussprechen.
Amtliche Quellen und Aktualität
Die Angaben wurden am 26. August 2026 geprüft. Verbindlich bleiben immer die aktuellen Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.
- Bundesministerium für Gesundheit: Empirisches Gutachten zum HeilpraktikerwesenAmtliche Einordnung der derzeit lückenhaften und wenig standardisierten bundesweiten Datenlage.
- Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt: Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu 28 Aufgaben, 60 Minuten, Bestehensgrenze und mündlicher Überprüfung.
- Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat: Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu Gebühren, Anmeldefristen, Wiederholung und erneuter Antragstellung.
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt: Informationen für Heilpraktikeranwärterinnen und HeilpraktikeranwärterAmtlicher Hinweis zur Begrenzung auf 120 Anmeldungen und zur notwendigen Neuanmeldung bei Überbuchung.
- Landkreis Ansbach, Gesundheitsamt: HeilpraktikerüberprüfungAmtliche Angaben zu Teilnehmerbegrenzung, Terminen und regionalen Gesamtkosten von derzeit etwa 900 bis 950 Euro.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der HeilkundeBundesrechtliche Grundlage der Überprüfung.