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HPP-Prüfungstrainer

Transparent. Verlässlich. Jederzeit abrufbar.

Besondere Produktbedingungen

HPP-Prüfungstrainer der CertiAcademy

Stand: 02.08.2026

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese besonderen Produktbedingungen gelten für den kostenlosen und kostenpflichtigen Zugang zum digitalen HPP-Prüfungstrainer der CertiAcademy zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt zur Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie („HPP-Überprüfung“).

(2) Ergänzend gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CertiAcademy Corp.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen besonderen Produktbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen diese besonderen Produktbedingungen für den HPP-Prüfungstrainer vor.

(4) Anbieter und Vertragspartner ist die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnete CertiAcademy Corp.

§ 2 Leistungsgegenstand und Lernbereiche

(1) Der HPP-Prüfungstrainer ist ein digitales Lern- und Prüfungsvorbereitungssystem für die schriftliche und mündliche HPP-Überprüfung. Er ergänzt eine fachliche Ausbildung, ersetzt sie aber nicht.

(2) Der vollständige schriftliche Lernbereich umfasst derzeit insgesamt 2.345 Lerninhalte:

a) 1.316 historische Original-Prüfungsfragen ab dem Jahr 2002;

b) 1.029 von Fachexperten entwickelte Fragen;

c) Training der Antwortformate Einfachauswahl, Mehrfachauswahl und Aussagenkombination;

d) Lern-, Trainings-, Auswertungs- und Prüfungssimulationsfunktionen nach Maßgabe der Produktbeschreibung.

(3) Der vollständige mündliche Lernbereich umfasst derzeit 100 Prüfungsprotokolle beziehungsweise Fallkonstellationen mit insgesamt 466 Prüferfragen und den zugehörigen Expertenlösungen.

(4) Der vollständige schriftliche und mündliche Lernbereich umfasst damit derzeit insgesamt 2.811 Lerninhalte. Maßgeblich für den bei Vertragsschluss geschuldeten Umfang ist die unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Produktbeschreibung.

(5) Die Inhalte sind in aufeinander aufbauende Lern- und Prüfungsschritte gegliedert. Dazu gehören insbesondere Wissensüberprüfung, Prüfungssimulation, intensives Training historischer und fachlich entwickelter Fragen, erneuter Prüfungsmodus und mündliches Prüfungskolloquium.

(6) Soweit technisch unterstützt, kann der Lernfortschritt bei Nutzung desselben Benutzerkontos gespeichert und auf den zugelassenen Geräten synchronisiert werden. Offline verfügbare Funktionen setzen gegebenenfalls eine vorherige Anmeldung, Freischaltung und lokale Bereitstellung der Inhalte voraus.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, Lerninhalte, Lernmodelle, didaktische Abläufe, Funktionen und den Aufbau der App aus triftigem Grund anzupassen, weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder auszutauschen. Triftige Gründe sind insbesondere die fachliche Aktualisierung und Verbesserung der Lerninhalte, die Anpassung an geänderte Prüfungsanforderungen, die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse, die Verbesserung der Lernwirksamkeit und Nutzerfreundlichkeit, die Fehlerbehebung, die technische Weiterentwicklung, die Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben. Veraltete, fehlerhafte, doppelte oder nicht mehr prüfungsrelevante Inhalte dürfen ersetzt oder entfernt werden, sofern der vertraglich vereinbarte wesentliche Leistungsumfang dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Änderungen erfolgen ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer. Über Änderungen wird der Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen klar und verständlich informiert; seine zwingenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 3 Kostenloser Testzugang

(1) Der kostenlose Testzugang umfasst 30 ausgewählte schriftliche Fragen und einen vollständigen mündlichen Musterfall.

(2) Die 30 schriftlichen Testfragen bestehen aus 15 von Fachexperten entwickelten Fragen und 15 historischen Original-Prüfungsfragen. Die Auswahl bildet die drei schriftlichen Antwortformate Einfachauswahl, Mehrfachauswahl und Aussagenkombination ab.

(3) Der kostenlose Testzugang ist kein Abonnement und führt nicht zu einer automatischen Verlängerung oder wiederkehrenden Belastung.

(4) Der Anbieter darf die konkret ausgewählten Testfragen und den Musterfall austauschen, solange Umfang, Art und wesentliche Vergleichbarkeit des kostenlosen Testzugangs erhalten bleiben.

§ 4 Kostenpflichtige Zugangspakete

(1) Der HPP-Prüfungstrainer wird derzeit in folgenden kostenpflichtigen Zugangspaketen angeboten:

a) „Schriftlich Start“: vollständiger schriftlicher Lernbereich für einen Kalendermonat; der vollständige mündliche Lernbereich bleibt gesperrt, der kostenlose mündliche Musterfall bleibt verfügbar;

b) „Schriftlich Plus“: vollständiger schriftlicher Lernbereich für drei Kalendermonate; der vollständige mündliche Lernbereich bleibt gesperrt, der kostenlose mündliche Musterfall bleibt verfügbar;

c) „Prüfungsphase Komplett“: vollständiger schriftlicher und vollständiger mündlicher Lernbereich für einen Kalendermonat;

d) „Bestehensgarantie“: vollständiger schriftlicher und vollständiger mündlicher Lernbereich für 18 Kalendermonate gemäß § 6.

(2) Für jedes kostenpflichtige Paket ist eine einmalige Zahlung zu leisten. Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Es erfolgt keine automatische Verlängerung und keine wiederkehrende Belastung.

(3) Der jeweilige Gesamtpreis wird unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge aus.

(4) Soweit ein Anschlusskauf, eine Verlängerung oder ein Wechsel während eines noch laufenden Zugangs angeboten wird, werden Beginn, Laufzeit, Anrechnung und Auswirkungen auf den bestehenden Zugang unmittelbar vor der Bestellung angezeigt. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung wird ein laufender kostenpflichtiger Zugang nicht verkürzt.

§ 5 Beginn, Berechnung und Ende der Nutzungsdauer

(1) Die Nutzungsdauer beginnt mit der Freischaltung des gebuchten Pakets nach erfolgreicher Zahlung beziehungsweise Bestätigung des Zahlungsdienstleisters.

(2) Die Laufzeit wird in Kalendermonaten berechnet. Sie endet an dem Kalendertag des letzten Monats, der dem Tag der Freischaltung entspricht. Fehlt dieser Kalendertag im letzten Monat, endet die Laufzeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

(3) Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer endet der kostenpflichtige Zugang automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der kostenlose Testzugang bleibt im jeweils angebotenen Umfang bestehen, soweit das Produkt weiterhin angeboten wird.

(4) Das konkrete Datum der Freischaltung und das errechnete Ablaufdatum werden dem Nutzer im Benutzerkonto und in der Vertragsbestätigung angezeigt beziehungsweise mitgeteilt.

§ 6 Umfang der Bestehensgarantie

(1) Die als „Bestehensgarantie“ bezeichnete Leistung sichert dem Nutzer ab Freischaltung für 18 Kalendermonate den vollständigen schriftlichen und mündlichen Lernzugang zum HPP-Prüfungstrainer.

(2) Der 18-monatige Zugang wird unmittelbar vollständig freigeschaltet. Die Aufrechterhaltung des Zugangs innerhalb dieses Zeitraums ist weder von einem Antrag noch vom Nachweis eines nicht bestandenen Prüfungsversuchs abhängig.

(3) Sollte der Nutzer die HPP-Überprüfung innerhalb der 18 Monate nicht bestehen, kann er ohne erneute Zahlung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit seinem im Benutzerkonto gespeicherten Lernfortschritt weiterlernen.

(4) Je nach Prüfungsterminen, Zulassung und örtlichen Wartezeiten kann der 18-monatige Zeitraum die Vorbereitung auf bis zu drei Prüfungsversuche abdecken. Eine bestimmte Zahl tatsächlich verfügbarer oder zulässiger Prüfungsversuche wird nicht garantiert.

(5) Die Bestehensgarantie garantiert ausschließlich den in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Lernzugang. Sie garantiert weder die Zulassung zur HPP-Überprüfung noch das Bestehen der schriftlichen oder mündlichen Überprüfung, eine bestimmte Bewertung, die Erteilung der Heilerlaubnis oder einen beruflichen beziehungsweise wirtschaftlichen Erfolg.

(6) Die Bestehensgarantie ist kein Abonnement. Sie endet nach 18 Kalendermonaten automatisch und verlängert sich nicht selbstständig.

§ 7 Fachliche und behördliche Abgrenzung

(1) Der Anbieter ist keine Behörde, keine staatliche Prüfungsstelle und keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlungseinrichtung.

(2) Die Nutzung des HPP-Prüfungstrainers stellt weder eine staatlich anerkannte Ausbildung noch eine behördliche Zulassung oder Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde dar.

(3) Die Inhalte dienen ausschließlich der Wissensvermittlung und Prüfungsvorbereitung. Sie ersetzen keine medizinische oder psychiatrische Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Psychotherapie, individuelle medizinische oder psychotherapeutische Beratung, Rechtsberatung oder behördliche Auskunft.

(4) Der HPP-Prüfungstrainer darf nicht zur Diagnose, Beratung oder Behandlung konkreter Personen verwendet werden und ist kein Krisen- oder Notfalldienst.

(5) Die Entscheidung über Zulassung, Durchführung, Bewertung und Bestehen der HPP-Überprüfung liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden und Prüfern.

(6) Prüfungsinhalte, rechtliche Anforderungen, Bewertungsmaßstäbe und Verfahrensweisen können sich regional unterscheiden und ändern. Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, die für ihn maßgeblichen aktuellen behördlichen Anforderungen zu beachten.

§ 8 Original-Prüfungsfragen, Protokolle und Aktualisierungen

(1) Bezeichnungen wie „Original-Prüfungsfragen“, „historische Prüfungsfragen“ oder „Prüfungsprotokolle“ beziehen sich auf dokumentierte historische Prüfungsinhalte beziehungsweise anonymisierte Prüfungserfahrungen nach Maßgabe der jeweiligen Quellen- und Datenlage.

(2) Die Aufnahme historischer Inhalte bedeutet nicht, dass identische Fragen oder Fälle künftig erneut verwendet werden oder dass ihre Bearbeitung eine bestimmte Prüfungsentscheidung erwarten lässt.

(3) Der Anbieter darf Inhalte fachlich, rechtlich, redaktionell oder technisch aktualisieren, berichtigen, neu strukturieren oder durch gleichwertige Inhalte ersetzen, soweit der wesentliche Umfang und Zweck des gebuchten Pakets nicht beeinträchtigt werden und zwingende gesetzliche Rechte unberührt bleiben.

(4) Aussagen zu Bestehens- oder Durchfallquoten stellen keine Garantie oder individuelle Prognose dar. Sie beziehen sich ausschließlich auf die jeweils bezeichnete Quelle, Region und Erhebungsperiode.

§ 9 Benutzerkonto, Geräte und Lernfortschritt

(1) Der Zugang ist personengebunden und darf ausschließlich durch den registrierten Nutzer verwendet werden.

(2) Der Zugang kann auf bis zu zwei gleichzeitig registrierten Endgeräten genutzt werden. Einzelheiten zu Gerätewechseln und zur Kontosicherheit ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Fortsetzung mit bisherigem Lernfortschritt setzt die Nutzung desselben Benutzerkontos und die ordnungsgemäße Speicherung beziehungsweise Synchronisation der betreffenden Daten voraus. Gesetzliche Rechte bei technischen Mängeln bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und die unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Produktbeschreibung.

(2) Änderungen dieser besonderen Produktbedingungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge aus, soweit nicht eine gesetzlich zulässige und wirksam vereinbarte Änderung vorliegt.

(3) Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.

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