Ein Befund beschreibt – eine Diagnose ordnet ein
„Die Person wirkt ungewöhnlich“ ist noch kein nachvollziehbarer Befund. Beschreiben Sie, was Sie beobachtet oder erfragt haben, unter welchen Bedingungen es auftrat und was bislang unklar bleibt. Erst anschließend folgt die diagnostische Einordnung.
Das AMDP-System schafft eine gemeinsame Sprache zur Dokumentation psychopathologischer Phänomene. Dieser Beitrag bietet eine eigenständige Lernübersicht, keinen Ersatz für das AMDP-Manual oder eine Schulung. Ein einzelnes Symptom beweist für sich allein keine bestimmte Erkrankung. Quelle: AMDP: Dokumentation psychopathologischer Phänomene
Bewusstsein, Aufmerksamkeit und Orientierung zuerst
Prüfen Sie gedanklich zuerst, ob die Person wach und erreichbar ist und einem Gespräch folgen kann. Orientierung umfasst unter anderem Zeit, Ort, Situation und eigene Person. Eine falsche Datumsangabe und ein getrübtes Bewusstsein sind nicht dasselbe.
Akut aufgetretene, schwankende Verwirrtheit mit Aufmerksamkeitsstörung kann auf ein Delir hinweisen und verlangt medizinische Abklärung. Wer in einem solchen Fall sofort eine ausführliche Psychotherapie plant, überspringt die Sicherheitsfrage. Nutzen Sie zur Abgrenzung den Vergleich Delir und Demenz. Quelle: NICE CG103: Delir erkennen und abklären
Formales und inhaltliches Denken unterscheiden
Formal beschreibt, wie der Gedankengang verläuft: etwa verlangsamt, sprunghaft oder schwer nachvollziehbar. Inhaltlich geht es darum, was die Person denkt, zum Beispiel eine nicht korrigierbare wahnhafte Überzeugung. Achten Sie in der Aufgabe auf die Ebene, nach der gefragt wird.
Merksatz: „Form = Verlauf; Inhalt = Überzeugung.“ Er hilft beim Sortieren, ersetzt aber die genaue Definition nicht. Eine Person kann gleichzeitig formale Auffälligkeiten und Wahninhalte zeigen. Ein unverständlicher Satz erlaubt ohne weitere Exploration noch keine sichere Diagnose. Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Begutachtung psychischer Störungen, Anhang AMDP
Ich-Erleben, Wahrnehmung und Affekt
Eine Halluzination ist eine wahrnehmungsartige Erfahrung ohne entsprechenden äußeren Reiz; eine Illusion die Fehlinterpretation eines vorhandenen Reizes. Gedankenentzug betrifft dagegen das Erleben, eigene Gedanken würden durch fremden Einfluss entzogen. Das ist nicht einfach Vergesslichkeit.
Weitere Lernpaare: Ambivalenz bezeichnet das gleichzeitige Vorliegen entgegengesetzter Gefühle oder Strebungen. Parathymie beschreibt eine nicht zur Situation oder zum Inhalt passende Gefühlsäußerung. Fragen Sie immer nach Kontext und berichteter Erfahrung, statt Alltagswörter vorschnell in Fachbegriffe umzudeuten. Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Begutachtung psychischer Störungen, Anhang AMDP
Vom Befund zur mündlichen Fallvorstellung
Eine hilfreiche Reihenfolge lautet: Anlass und Verlauf, Bewusstsein und Orientierung, wesentliche Auffälligkeiten, Sicherheitsprüfung, Verdachtsdiagnose und Alternativen, nächste Schritte. Sagen Sie ausdrücklich „nicht erhoben“, wenn eine Information fehlt. Ein unauffälliger Befund darf nicht einfach angenommen werden.
Für Ihr Training wählen Sie einen schriftlichen Fall und erläutern nicht nur den richtigen Begriff, sondern auch, warum der ähnlich klingende Distraktor nicht passt. Danach sprechen Sie eine kurze Fallvorstellung. So verbinden Sie die Eselsbrücken und den Prüferblick des HPP-Programms mit aktivem Abruf. Für die nächste Stufe: Vorbereitung auf das Kolloquium.
Eine Beispielfrage zum Thema
Eigene Übungsfrage von CertiAcademy · keine amtliche Originalfrage · eine Antwort ist richtig
Im Übungsfall sagt eine Person: „Eine fremde Macht nimmt mir meine Gedanken weg.“ Welcher Begriff passt zu diesem beschriebenen Erleben am besten?
- Gedankenentzug als Ich-Störung.
- Zeitliche Desorientierung.
- Illusion eines tatsächlich vorhandenen Geräusches.
- Gedächtnisstörung allein aufgrund des Vergessens.
Richtige Antwort und Erklärung anzeigen
Richtig ist A.
- A ist richtig: Im Mittelpunkt steht das Erleben eines fremden Eingriffs in die eigenen Gedanken.
- B betrifft die zeitliche Einordnung, die hier nicht beschrieben wird.
- C setzt die Fehlinterpretation eines vorhandenen Sinnesreizes voraus.
- D lässt das entscheidende Fremdbeeinflussungserleben außer Acht. Die Zuordnung allein stellt noch keine Krankheitsdiagnose.
Quellen und Aktualität
Quellenprüfung und redaktioneller Stand: 5. November 2026. Lernmaterial zur Prüfungsvorbereitung; keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Regionale Verfahrensregeln sind beim zuständigen Amt zu prüfen.